GlocknerGuides
Terms and Conditions / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Glocknerguides.at
Glocknerguides.at ist ein Zusammenschluss von staatlich geprüften Berg-& Skiführern, Wanderführern sowie staatlich geprüften Skilehrern & Skiführern, welche nach erfolgter Buchung und Bestätigung des jeweiligen Angebotes, dieses selbstständig durchführen. Im Sinne der einfacheren Lesbarkeit, wird im Folgenden der Begriff “Berg- & Skiführer” bzw. “Wanderführer” etc. synomym für alle Geschlechter gleichermassen verwendet.
1. Geltungsbereich, Leistungsinhalt
Der durch Glocknerguides.at vermittelte Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem durch Glocknerguides.at vermittelten Berg-und Schiführer bzw. Wanderführer und den Gästen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
Der Bergführervertrag umfasst alle Verpflichtung als Bergführer, einen Gast auf einer bestimmten Tour zu führen. Im Gegenzug verpflichtet sich dieser zur Zahlung des Honorars, sofern nicht ausdrücklich Unentgeltlichkeit vereinbart wurde.
Die in den Programmen bzw. Tourenbeschreibungen genannten Voraussetzungen müssen vom Teilnehmer erfüllt werden. Für den Zustand und die Wartung etwaiger selbst mitgebrachter Ausrüstung sowie den eigenen Gesundheitszustand ist jeder Gast eigenverantwortlich. Zur Beurteilung der Eignung des einzelnen Gastes für die geplante Tour verpflichtet sich dieser zu wahrheitsgemäßen Angaben gegenüber dem von Glocknerguides.at vermittelten Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer.
Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung hat sich der Bergführer vor Antritt einer Tour davon zu überzeugen, dass die Gäste ausreichend und den Anforderungen entsprechend ausgerüstet sind. Der Bergführer behält sich das Recht vor die Führung von Personen, die mangelhaft ausgerüstet oder augenscheinlich den Schwierigkeiten der geplanten Unternehmung nicht gewachsen sind, abzulehnen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Honorars.
Trotz bester Tourenplanung und Führung kann keine uneingeschränkte Erfolgsgarantie für das Erreichen des geplanten Programmzieles oder Gipfels abgeben werden.
Entscheidungen hinsichtlich der Auswahl zwischen mehreren Routenvarianten, über Fortsetzung und Abbruch der Tour, hinsichtlich der Einschaltung von Pausen und deren Längen, die Entscheidung hinsichtlich der Mitnahme und des Einsatzes von Ausrüstungsgegenständen (vor allem von Seil, Steigeisen, Harscheisen, Pickel, usw.) obliegen alleinig dem Bergführer.
Für aus Sicherheitsgründen (wie Stein- und Eisschlag, Lawinen, Absturz, Wetterumschwünge usw.) oder durch die Schuld des Teilnehmers unterbliebene Touren können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Schäden aus Verlust oder Reparaturkosten von Beschädigungen an der Leihausrüstung, die über normale Abnützung hinausgehen, sind vom Teilnehmer zu ersetzen. Aufgrund der besonderen Verantwortung für die richtige Durchführung der Tour verpflichten sich die Gäste mit dem Abschluss des Bergführervertrages, sich den Anordnungen des Bergführers, die dieser in seiner Funktion als verantwortlicher und sachkundiger Leiter der Tour abgibt, zu unterwerfen. Sollten diese von den Gästen ignoriert werden, kann der Bergführer für allfällige daraus entstehende Folgen nicht zur Verantwortung gezogen werden.
2. Vertragsabschluss
Der Bergführervertrag zwischen dem Gast und dem von Glocknerguides.at vermittelten Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer kommt zustande, wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Ziel/Zweck der Unternehmung, Honorar, Zeitpunkt und die Zahl der zu führenden Personen etc.) besteht.
Die Buchung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Telefonische Buchungen sind rechtsverbindlich. Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer haftet derjenige für die Begleichung des Rechnungsbetrages, der die Anmeldung vornimmt. Es wird Handeln im eigenen Namen vermutet. Im Übrigen haften bei Abschluss eines Bergführervertrages für die Leitung einer Bergtour mit mehreren Personen alle Gäste für den Honoraranspruch solidarisch zur ungeteilten Hand.
Dem Bergführer bleibt es vorbehalten, das Ausbildungs- und Tourenprogramm wegen unvorhersehbarer Umstände jederzeit abzuändern, einzuschränken oder zu erweitern. Aufgrund der Abhängigkeit von Wetterlagen oder anderen nicht vorhersehbaren Umständen kann der ursprünglich geplante Tourenverlauf nicht immer garantiert werden. Mit der Anmeldung bei ein- und zweitägigen Touren erfolgt die Bezahlung direkt an den zuständigen Bergführer in bar. Bei drei- und mehrtägigen Touren kann eine Anzahlung des Gesamtbetrages auf dem angegebenen Konto abzugs- und spesenfrei für den Empfänger eingefordert werden.
Eine Bezahlung mittels Bankomat oder Kreditkarte ist nicht möglich. Die für die jeweilige Buchung zu zahlenden Tarifsätze richten sich nach den Angaben auf der Homepage und können saisonal angepasst werden.
3. Wechsel in der Person des Gastes
Sofern der Gast gehindert ist, die Unternehmung anzutreten, kann er das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Bedingungen für die Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem von Glocknerguides.at vermittelten Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer binnen angemessener Frist vor dem Abreisetermin mitgeteilt wird. Der Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie gegebenenfalls für durch die Übertragung entstehende Mehrkosten solidarisch zur ungeteilten Hand. Ein Ablehnen der Übertragung durch dem von Glocknerguides.at vermittelten Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen möglich.
4. Mindestteilnehmerzahl
Alle Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Ist dies nicht der Fall, so ist der von Glocknerguides.at vermittelte Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer berechtigt, bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurückzutreten.
Das bereits eingezahlte Honorar wird in voller Höhe rückerstattet. Wenn der Gast dennoch auf die Durchführung der Veranstaltung besteht, kann ein neues Angebot mit einem neu berechneten Preis unterbreitet werden. Sofern der Gast mit dem neu kalkulierten Preis einverstanden ist, kommt ein neuer Vertrag zustande. Eine Verpflichtung zur Neudurchführung der Veranstaltung seitens des von Glocknerguides.at vermittelten Berg- und Schiführer bzw. Wanderführerbesteht jedoch nicht.
5. Versicherungen
Der von Glocknerguides.at vermittelte Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer verfügt über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Allfällige private Versicherungen (z.B. Unfallversicherung oder Reiseschutzversicherung) im Zusammenhang mit den geplanten Touren sind von den Gästen selbst abzuschließen.
Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass bei Hubschrauber- oder Bergrettungseinsätzen sehr hohe Kosten anfallen können, die von den zuständigen Sozialversicherungsträgern im Regelfall nicht übernommen werden und daher vom betroffenen Gast selbst zu bezahlen sind. Es wird daher der Abschluss einer Bergekostenversicherung ausdrücklich empfohlen.
Es besteht grundsätzlich keine Rücktrittsversicherung. Der Gast ist selbst für die Einhaltung der allfälliger Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten verantwortlich.
6. Gewährleistung
Der Gast hat bei nicht oder mangelhaft erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass ihm anstelle seines Anspruches auf Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung erbracht wird, sofern dies möglich ist. Zur Durchführung der Verbesserung während der laufenden Bergtour besteht jedenfalls eine Anzeigepflicht des Gastes an den Bergführer.
Ist eine Leistungsstörung in der Sphäre des Gastes begründet, wie beispielsweise eine Gesundheitsbeeinträchtigung (z.B. eine zu langsame Akklimatisation an die Höhe, mangelnde Kondition, udgl.), so kann der Gast daraus keine Ansprüche ableiten.
- Schadenersatz
Im Falle der schuldhaften Verletzung einer aus dem Vertragsverhältnis obliegenden Pflicht, ist der Glocknerguides.at vermittelte Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer den Gästen gegenüber bei Vorliegen aller anderen gesetzlichen Voraussetzungen zum Ersatz der daraus entstandenen Schäden im Rahmen der gesetzlich verpflichtet abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden verantwortlich.
Der von Glocknerguides.at vermittelte Berg- und Schiführer bzw. Wanderführerhaftet nicht im Falle einer leichten Fahrlässigkeit. Ebenso ausgeschlossen sind Ersatzansprüche aus dem Titel der entgangenen Urlaubsfreude. Ein allfälliger Schadenersatz ist der Höhe nach mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Von den gesetzlichen Haftungstatbeständen abgesehen, nehmen die Gäste an den Bergtouren auf eigene Gefahr teil. Ein erhebliches Maß an Umsichtigkeit wird bei jedem Gast daher vorausgesetzt. Der von Glocknerguides.at vermittelte Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer kann keine Verantwortung bei Unglücksfällen, Schäden oder sonstigen Unregelmäßigkeiten, die sich aufgrund der Realisierung alpiner Gefahren (wie z.B. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag) ergeben, übernehmen. Dies wird vom Gast mit seiner Anmeldung ausdrücklich akzeptiert.
Alle Veranstaltungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorbereitet und geführt. Für Gipfelerfolge oder Erfüllung subjektiv vorgestellter Reiseziele kann keine Garantie übernommen werden. Es liegt in der Natur der Veranstaltung, dass ein bestimmtes Restrisiko und eine Ungewissheit für den Gast bestehen bleibt. Eine entsprechende Tourenvorbereitung durch Ausdauersport, entsprechendes technisches Training und persönliche Umsichtigkeit mindert die Unfallgefahr und wird daher jedem Gast grundsätzlich dringend angeraten.
8. Gutscheine
Für bestellte oder erworbene Gutscheine gelten mit Außnahme der folgenden Änderungen bzgl. Buchung und Bezahlung, sowie Storno (siehe Punkt: Spezielle ABGs Gutscheine) die selben AGBs, wie sie auf dieser Seite angeführt sind.
Spezielle AGBs für Gutscheine
Ein Gutschein erhält seine Gültigkeit ab dem Zeitpunkt des Kontoeinganges über den entsprechenden Gutscheinbetrag. Der Gutschein ist für die bestellte Saison gültig und enthält entsprechend einen Zeitstempel mit Ausstellungsdatum. Wird der Gutschein nicht in der selben Saison eingelöst, für die er gekauft wurde, können zusätzliche Kosten auftreten (Kaufdatum als Zeitstempel auf Gutschein). Diese zusätzlichen Kosten berechnen sich als Differenzbetrag zum saisonal gültigen Tarif und werden an diesen angeglichen. Der saisonal gültige Tarif ist aktuell immer auf der Homepage nachlesbar (siehe Preistabelle).
Was passiert wenn ein Gutschein nicht eingelöst wird? Gutscheingültigkeit
Der Gutschein verliert nach zwei Jahren ab Ausstellungsdatum seine Gültigkeit. Innerhalb des Zeitraumes von zwei Jahren ab Austellungsdatum kann die Rückzahlung des Gutscheines schriftlich beantragt werden. Wird eine Gutscheinrückzahlung schriftlich beantragt, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Gutscheinsumme an. Die Bearbeitungsgebühr wird bei der Rückzahlung entsprechend abgezogen sowie der Restbetrag des Gutscheines auf das vereinbarte Konto rücküberwiesen.
Gutscheinbezahlung
Gutscheine müssen innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung bzw. Zusendung bezahlt werden. Wurde ein Gutschein nicht bezahlt, aber ausgestellt, hat der/die Gutscheinbesteller/in die Bearbeitungskosten in Höhe von max. fünf Prozent des Gutscheinbetrages zu tragen. Für die Druck- und Portokosten im Falle einer postalen Zusendung berechnen wir pauschal 10€ Mehrkosten zum Gutscheinbetrag. Diese entfallen bei elektronischer Zustellung. Erfolgt die Bezahlung per Überweisung, so ist diese als spesenfrei für den Empfänger durchzuführen.
9. Rücktritt vom Vertrag
Jede teilnehmende Person hat das Recht, jederzeit schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Bei mehrtägigen Veranstaltungen bis spätestens 31 Tage vor Programmbeginn entstehen nur die Bearbeitungskosten. Die Bearbeitungskosten für Buchungen, bestätigt in schriftlicher Form (Email oder Brief), betragen 20% der Buchungsgesamtsumme. Bei Rücktritt innerhalb der folgenden Zeiträume entstehen folgende Stornokosten: 14. bis 8. Tag 50 % und 7. bis 4. Tag 70 % und 3. bis 2. Tag 85 % und 24 Stunden vor Beginn 100 % der Kosten. Bei Buchung von Tagesveranstaltungen gelten folgende Stornokosten: 72h zuvor entstehen nur die Bearbeitungskosten von 20% der Gesamtbuchungssumme, bis 48h 55 % und innerhalb 24 Stunden vor Beginn 100 % der Kosten.
Treten Stornokosten aufgrund zu oben angeführter Zeiträume auf, werden die Bearbeitungsgebühren nicht mehr gesondert verrechnet, sondern sind in den Stornokosten enthalten. Eventuelle Stornokosten von Hotels bzw. Hütten sind durch die teilnehmende Person zu übernehmen. Wir empfehlen gegen das Absagerisiko selbständig eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Kann der durch den Rücktritt freigewordene Platz weiterverkauft werden, entstehen keine Kosten. Kann die Veranstaltung, aus welchem Grund auch immer, nicht durch GlocknerGuides.at durchgeführt werden, kann GlocknerGuides auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall versuchen wir eine Ersatzveranstaltung zu finden und zahlen eventuell bereits bezahlte Beträge vollständig zurück.
Es wird empfohlen, eine Rücktrittsversicherung abzuschließen. Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung.
10. Rücktritt des Berg- und Schiführers bzw. Wanderführers vor Antritt
Muss der von Glocknerguides.at vermittelte Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die er keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, vom Vertrag zurücktreten, so hat der Gast die bislang angefallenen Spesen zu ersetzen. Zu derartigen Ereignissen zählen etwa staatliche Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Seuchen, Wetter- und Lawinenverhältnisse etc.. Der über den Spesenersatz hinausgehende Teil des Führungshonorares wird rückerstattet.
11. Rücktritt seitens des von Glocknerguides.at vermittelten Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer nach Antritt der Reise
Der von Glocknerguides.at vermittelte Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer, wird von der Leistungserbringung befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Unternehmung – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet.
In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem Bergführer gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.
12. Änderungen des Vertrages
Der Glocknerguides.at vermittelte Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer behaltet sich vor, das mit der Buchung bestätigte Honorar aus Gründen, die außerhalb des Einflusses des von Glocknerguides.at vermittelten Bergführer- und Schiführer bzw. Wanderführer liegen, zu erhöhen, sofern der Termin mehr als drei Monate nach dem Vertragsabschluss liegt. Derartige Gründe sind etwa die Änderung allfälliger Beförderungs- und Besteigungskosten oder die für die Durchführung der Tour anzuwendenden Wechselkurse. Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und Sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten.
Nach geltendem Berg- und Schiführergesetz ist der Bergführer zum Abbruch einer Bergtour verpflichtet, wenn unvorhersehbare besondere Umstände eintreten, bei denen die körperliche Sicherheit seiner Gäste gefährdet erscheint. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche dem von Glocknerguides.at vermittelten Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich die Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Unternehmung dasselbe Schicksal. Es gilt der Grundsatz der persönlichen Ausführung des Bergführervertrages. Für den Fall einer Verhinderung durch wichtige Gründe (beispielsweise Krankheit, Todesfall in der Familie, o.ä.), ist der Bergführer zur Übertragung der Führungstätigkeit an einen Dritten berechtigt. Der Gast stimmt dieser Übertragungsmöglichkeit ausdrücklich zu. In einem solchen Fall ist die Haftung auf ein allfälliges Auswahlverschulden begrenzt.
13. Datenschutz und Werbung
Der von Glocknerguides.at vermittelte Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsabwicklung und aus dem Vertrag ergebende Zwecke zu verarbeiten und zu speichern. Des Weiteren stimmt der Gast bei Buchung ausdrücklich zu, personenbezogene Daten an Kursleiter, Teilnehmer und Unterkunft weiter zu geben. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung stimmt der Teilnehmer zu, dass Videos und Fotos, die von ihm während der Unternehmung gemacht worden sind, für Werbezwecke des von Glocknerguides.at vermittelten Berg- und Schiführer bzw. Wanderführer verwendet werden dürfen
14. Reklamationen
Liegen Reklamationen oder Ungereimtheiten vor, so sind diese direkt mit dem von Glocknerguides.at vermittelten Bergführer abzuklären. Beziehen sich diese auf Glocknerguides.at, so sind sie direkt an Glocknerguides.at schriftlich zu melden (siehe Kontakt/Mail).
15. Schlussbestimmungen
Es gilt das österreichische Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Gast einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt. Es sind keine mündlichen Absprachen getroffen worden.
Stand der AGBs: 01.01.2025
Datenschutz
Gegenstand des Datenschutzes
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